Neue Prüfung

Prüft einen Onlineshop auf mögliche Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Werbeaussagen im Sinne der EmpCo-Richtlinie. Die Ergebnisse werden nur für diese Sitzung gehalten und sind nach einem Reload wieder entfernt.

Vollständige Adresse des zu prüfenden Shops.
Obergrenze: 50 Seiten.
Pfad-Fragmente oder einfache Regex. Warenkorb, Login und Checkout sind bereits standardmäßig ausgeschlossen.
Wird nur dokumentiert. Es findet kein automatischer Login statt.

Der Scanner ruft Seiten mit dem Kennzeichen Rocks-EmpCo-Scanner/1.0 ab, hält eine Pause zwischen Anfragen ein und crawlt nur innerhalb der Zielsite.

Hintergrund

Was die EmpCo-Richtlinie fordert

Mit der EmpCo-Richtlinie („Empowering Consumers for the Green Transition", Richtlinie (EU) 2024/825) verschärft die EU die Regeln gegen Greenwashing. Sie ändert das EU-Verbraucherrecht und stuft irreführende Umweltwerbung künftig ausdrücklich als unlautere Geschäftspraxis ein.

Kern der Vorgaben – unter anderem:

  • Pauschale Umweltaussagen wie „umweltfreundlich", „klimaneutral" oder „öko" sind ohne belegte, hervorragende Umweltleistung unzulässig.
  • Klimaneutralitäts- und Kompensationsversprechen dürfen nicht allein auf CO₂-Kompensation gestützt und beworben werden.
  • Nachhaltigkeitssiegel sind nur zulässig, wenn sie auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen – selbst erstellte Siegel sind untersagt.
  • Zukunftsbezogene Umweltaussagen („bis 2030 klimaneutral") benötigen einen klaren, messbaren und überprüfbaren Plan.
  • Verbesserte Informationen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates.

Die Richtlinie ist am 26. März 2024 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen sie bis zum 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen; die Regeln gelten ab dem 27. September 2026.


Quelle: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Februar 2024 – EUR-Lex. Dieser Überblick ist eine vereinfachte Zusammenfassung und stellt keine Rechtsberatung dar.